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   LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14   

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https://dejure.org/2015,27510
LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14 (https://dejure.org/2015,27510)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2015 - 5 Sa 924/14 (https://dejure.org/2015,27510)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 5 Sa 924/14 (https://dejure.org/2015,27510)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Der im März 2001 geschlossene Anstellungsvertrag sieht keine Ansprüche der Kunden der Klägerin auf eine vereinbarte Leistung vor (vgl. BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12 - Rn. 9, zitiert nach [...]).

    Danach wird ein Dritter nur dann in die aus einem Vertrag folgenden Sorgfalts- und Schutzpflichten einbezogen, wenn er mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll, ein besonderes Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (vgl. zum Vorstehenden BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12 - Rn. 9, zitiert nach [...]).

    Eine Einbeziehung des Dritten ist deshalb regelmäßig zu verneinen, wenn ihm eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die er auf dem Weg über die Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will (vgl. BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12 - Rn. 11, zitiert nach [...]) .

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Ein solcher Anspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte die ihn belastende Verbindlichkeit tilgt oder der Schuldner die Freistellung ernsthaft und endgültig ablehnt und der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89 - Rn. 9, zitiert nach [...]; BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92 - Rn. 23, zitiert nach [...]) .

    Das setzt allerdings voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist, die Forderung also erfüllen muss (vgl. BGH; 11.06.1986 - VIII ZR 153/85 - Rn. 29, zitiert nach [...]; BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92 - Rn. 23, zitiert nach [...]) .

    Solange die Klägerin auf diese Weise die Interessen der Kundin F wahrnimmt, hat sie ihrerseits kein berechtigtes Interesse daran (zu dem Kriterium: BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92 - Rn. 23, zitiert nach [...]) , von dem beklagten Arbeitnehmer bereits Zahlung an sich selbst zu verlangen.

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80

    Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Werden mehrere prozessuale Ansprüche als Haupt- und Hilfsanträge rechtshängig gemacht, bestimmt sich der Rechtsweg zunächst nach dem Hauptantrag (vgl. BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

    Wegen des Eventualverhältnisses darf auf den Hilfsantrag erst eingegangen werden, wenn eine abweisende Entscheidung über den Hauptantrag erfolgt ist (BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80 - Rn. 6, zitiert nach [...]).

  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    (1) Die Klägerin hätte - soweit die sonstigen anspruchsbegründenden Voraussetzungen vorlägen - selbst einen Schaden erlitten, denn die Belastung mit einer Verbindlichkeit stellt bereits einen Schaden im Sinne des § 249 BGB dar (vgl. z. B. BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85 - Rn. 29, zitiert nach [...]).

    Das setzt allerdings voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist, die Forderung also erfüllen muss (vgl. BGH; 11.06.1986 - VIII ZR 153/85 - Rn. 29, zitiert nach [...]; BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92 - Rn. 23, zitiert nach [...]) .

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Wenn der Berufungsbeklagte vorträgt, dass er seine Klage erweitert, und dieses Ziel nur im Wege der Anschlussberufung erreicht werden kann, ist dies als Anschlussberufung auszulegen, weil bei der Auslegung von Prozesserklärungen davon ausgegangen werden muss, dass die Partei das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer rechtverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06 - Rn. 16, zitiert nach [...]) .
  • BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Schädigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Dritten, ist für diesen Rechtsstreit gegen den Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben (vgl. BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09 1).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    § 3 gilt auch bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (vgl. BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99 -).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Erweist sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet, entspricht aber der Erlass eines Feststellungsurteils dem Interesse der klagenden Partei, so kann das Gericht dem in dem Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben, wenn der Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt ist (vgl. BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90 - Rn. 37, zitiert nach [...]) .
  • AG Menden, 05.04.2006 - 4 C 103/05

    Haftung des Reisevermittlers bei falscher Buchung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Ein derartiges Mitverschulden des Arbeitgebers kann in schlechter Organisation des Arbeitsablaufs, mangelhafter Instruktion oder ungenügender Kontrolle begründet sein (zum Vorstehenden: Schweizer Bundesgericht 01.06.2005 - 4 C 103/2005/bie - zitiert nach: Webseite des Bundesgerichts: www.bger.ch).
  • VG Berlin, 14.05.2007 - 4 A 166.07
    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
    Der Eintritt des geltend gemachten Schadens darf nicht bloß im Bereich des Möglichen liegen, sondern muss als annähernd sicher erscheinen (vgl Schweizer Bundesgericht 23. August 2007 - 4 A 166/2007/len - zitiert nach Webseite des Bundesgerichts: www.bger.ch).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

  • BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer

  • BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56

    Nutznießung am Allodialvermögen

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89

    Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen

  • BAG, 13.01.2003 - 5 AS 7/02

    Rechtswegszuständigkeit

  • RG, 02.12.1911 - V 266/11

    Hypothekverpfändung; Inhalt; Form; Guter Glaube

  • LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 923/14

    Geltendmachung von Schadenersatz auf Grundlage eines Vertrags auf

    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass die Klägerin mit dem Kunden I im Juli/August 2011 ebenso wie mit den Kunden J (5 Sa 922/14), K (5 Sa 924/14), L (5 Sa 925/14), M (5 Sa 926/14) und N ( 5 Sa 927/14) abgesprochen hat, dass sie - die Klägerin - Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten gerichtlich geltend machen solle.
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